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Dez. 2025

>Außergewöhnliche BelastungBeim BFH: Kosten für Ozempic zur Behandlung von Adipositas nach § 33 EStG abzugsfähig?

Leseprobe11.11.2025191 Min. Lesedauer

| Kann ein Steuerzahler, dem das Medikament Ozempic zur Gewichtsreduktion bei Adipositas ärztlich verschrieben worden ist, selbst getragene Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG absetzen? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. Das FG Sachsen-Anhalt hat den Abzug in der Vorinstanz abgelehnt. |

Das FG hatte argumentiert, dass Aufwendungen für nicht anerkannte Behandlungsmethoden nur abzugsfähig seien, wenn vor Beginn der Behandlung eine amtsärztliche Bestätigung oder MDK-Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit vorgelegen habe (§ 64 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStDV). Da Ozempic zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht für die Behandlung von Adipositas zugelassen war, handle es sich um eine wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethode. Ozempic sei nur zur Behandlung von Diabetes mellitus Typ 2 zugelassen. Eine Anwendung zur Gewichtsreduktion stelle einen Off-Label-Use dar bzw. eine Verordnung außerhalb einer wissenschaftlich anerkannten Behandlungsmethode. Daran ändere auch die Zulassung von Wegovy für Adipositas nichts (FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18.06.2025, Az. 1 K 776/24, Abruf-Nr. 250842).

Wichtig | Das FG hat die Revision zugelassen, der Steuerzahler hat sie eingelegt. Der Prozess wird beim BFH unter dem Az. VI R 12/25 geführt.

AUSGABE: VVP 12/2025, S. 2 · ID: 50615883

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