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März 2024

UnternehmensverkaufVerkauf eines Mitunternehmeranteils: Die „Earn-Out-Zahlung“ wird im Zuflussjahr besteuert

Abo-Inhalt15.01.20244 Min. Lesedauer

| Der Veräußerungsgewinn ist grundsätzlich auf den Zeitpunkt zu ermitteln, in dem er entstanden ist. Das ist der Zeitpunkt, zu dem das rechtliche oder zumindest wirtschaftliche Eigentum auf den Erwerber übergeht – ganz unabhängig davon, ob der vereinbarte Kaufpreis sofort fällig, in Raten zahlbar oder langfristig gestundet ist, und wann der Veräußerungserlös dem Veräußerer tatsächlich zufließt. Eine Ausnahme gibt es aber: Bei Vereinbarung gewinn- oder umsatzabhängiger Earn-Out-Zahlungen ist auf die Realisation des Veräußerungsentgelts abzustellen. Das hat der BFH klargestellt. |

AUSGABE: SSP 3/2024, S. 26 · ID: 49869314

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