März 2024
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe März 2024 abgeschlossen.
UnternehmensverkaufVerkauf eines Mitunternehmeranteils: Die „Earn-Out-Zahlung“ wird im Zuflussjahr besteuert
Abo-Inhalt15.01.20244 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Der Veräußerungsgewinn ist grundsätzlich auf den Zeitpunkt zu ermitteln, in dem er entstanden ist. Das ist der Zeitpunkt, zu dem das rechtliche oder zumindest wirtschaftliche Eigentum auf den Erwerber übergeht – ganz unabhängig davon, ob der vereinbarte Kaufpreis sofort fällig, in Raten zahlbar oder langfristig gestundet ist, und wann der Veräußerungserlös dem Veräußerer tatsächlich zufließt. Eine Ausnahme gibt es aber: Bei Vereinbarung gewinn- oder umsatzabhängiger Earn-Out-Zahlungen ist auf die Realisation des Veräußerungsentgelts abzustellen. Das hat der BFH klargestellt. |
AUSGABE: SSP 3/2024, S. 26 · ID: 49869314
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion