März 2024
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BetriebsausgabenErste Influencerin-Entscheidung ist da: Sind Kosten für Kleidung und Accessoires absetzbar?
Abo-Inhalt22.02.20242 Min. Lesedauer
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| Die erste „Influencerin-Entscheidung“ liegt vor. Sie kommt vom FG Niedersachsen – und dreht sich um die Frage, ob und wann eine Influencerin Aufwendungen für Kleidung und Accessoires steuerlich geltend machen kann. |
Mode- und Lifestylebloggerin will Betriebsausgabenabzug einklagen
AUSGABE: SSP 3/2024, S. 28 · ID: 49922221
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