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März 2024

SteuertickerWichtiges auf den Punkt gebracht

Abo-Inhalt29.02.20243 Min. Lesedauer

| Der „Steuerticker“ bietet Ihnen einen Überblick über wichtige steuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben. |

Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben

Einkommensteuer: Teilerlass eines KfW-Darlehens ist als Arbeitslohn zu versteuern
Wird ein KfW-Darlehen aufgenommen, um damit eine Fortbildungsmaßnahme zu finanzieren, sind die Zinsen als Werbungskosten absetzbar. Aber was gilt, wenn Sie von der KfW einen Teil des Darlehens erlassen bekommen? Die Frage hat der BFH nun – nicht gerade steuerzahlerfreundlich – beantwortet: Der Erlassbetrag ist Arbeitslohn bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und entsprechend zu versteuern (BFH, Urteil vom 23.11.2023, Az. VI R 9/21, Abruf-Nr. 239751).
Kindergeld: Anspruch fällt bei Freiwilligendienst zwischen Bachelor- und Master weg
Wer sein Studium mit dem Bachelor abschließt und dann einen Freiwilligendienst leistet, hat laut BFH eine Erstausbildung abgeschlossen – und das wiederum hat Auswirkung auf den Kindergeldanspruch. Den Anspruch behält der Kindergeldberechtigte in der Zeit nach dem Freiwilligendienst nur, wenn das Kind nicht oder nicht mehr als 20 Stunden pro Woche erwerbstätig ist (BFH. Urteil vom 12.10.2023, Az. III R 10/22, Abruf-Nr. 239300).
Privates Veräußerungsgeschäft: Wohnungsnutzung durch Schwiegermutter ist nicht steuerbefreit
Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i. S. v. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG liegt nicht vor, wenn das Gebäude der (Schwieger-)Mutter des Steuerzahlers überlassen wird. Diese nachteilige Auffassung vertritt der BFH (BFH, Urteil vom 14.11.2023, Az. IX R 13/23, Abruf-Nr. 239301).
Privates Veräußerungsgeschäft: Veräußerung eines Gartengrundstücks ist nicht begünstigt
Die Veräußerung eines abgetrennten unbebauten (Garten-)Grundstücks fällt nicht unter den einkommensteuerlichen Befreiungstatbestand „Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“ (BFH, Urteil vom 26.09.2023, Az. IX R 14/22, Abruf-Nr. 239298).
Übungsleiterfreibetrag: Wanderführer sind auch nach § 3 Nr. 26 EStG begünstigt
Nebenberuflich tätige Übungsleiter können vom Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG in Höhe von 3.000 Euro im Jahr profitieren. Und den dürfen – laut Auskunft der Bundesregierung – auch Wanderführer in Anspruch nehmen. Wanderführer in den Katalog der generell nach § 3 Nr. 26 EStG begünstigten Tätigkeiten aufzunehmen, plant die Bundesregierung derzeit aber nicht (Deutscher Bundestag, Drucksache 20/10022 vom 12.01.2024, Abruf-Nr. 239650).
Außergewöhnliche Belastungen: Ist Abzugsverbot für Diätverpflegung verfassungsmäßig?
Sind die zumutbare Belastung in § 33 EStG und das Abzugsverbot für Diätverpflegung verfassungsmäßig? Diese Frage muss das BVerfG klären. Die Verfassungsbeschwerde trägt das Az. 2 BvR 1554/23.
§ 6b-Rücklage: Gewinnzuschlag nach § 6b Abs. 7 EStG ist verfassungskonform
Der Gewinnzuschlag, der bei Auflösung einer § 6b-Rücklage wegen Nichtdurchführung der Reinvestition entsteht, ist nicht mit den durch das BVerfG für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2019 als verfassungswidrig eingestuften Nachzahlungszinsen zu vergleichen. Die Folge: Der Gewinnzuschlag nach § 6b Abs. 7 EStG ist verfassungskonform (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.09.2023, Az. 10 K 1459/22, Abruf-Nr. 239025).
Leserservice: Neue Sonderausgabe „Photovoltaik und die Steuern“ mit 30 Anwendungsfragen ist online
Die SSP-Redaktion hat 30 konkrete Anwendungsfragen – und deren steuerliche Lösung – rund um die neue PV-Anlagen-Besteuerung in einer Sonderausgabe aufbereitet. Sie ergänzt die Sonderausgabe aus dem September 2023 (Abruf-Nr. 49666618) und steht Ihnen auf ssp.iww.de unter dem Reiter „Downloads“ unter der Abruf-Nr. 49884348 zur Verfügung.

AUSGABE: SSP 3/2024, S. 1 · ID: 49903378

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