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EinkommensteuerNeues zur Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei beruflicher Tätigkeit in der eigenen Wohnung

Abo-Inhalt 26.06.2024 6 Min. Lesedauer Von Diplom-Finanzwirt (FH) Michael Heine, LL.M., Stauchitz

| Für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, die im Privathaushalt erbracht werden, gewähren § 35a Abs. 2 und 3 EStG eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 Prozent der Lohnaufwendungen. Gehen Sie Ihrer beruflichen Tätigkeit von zuhause aus nach, entsteht eine Konkurrenz zum Abzug der Dienst- oder Handwerkerleistungen als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten. In diesem Konkurrenzverhältnis haben sich durch die neuen gesetzlichen Regeln zum häuslichen Arbeitszimmer und der Tagespauschale Veränderungen ergeben. SSP stellt sie vor. |

AUSGABE: SSP 7/2024, S. 4 · ID: 50042945

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