27.06.2024
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe 27.06.2024 abgeschlossen.
Juli 2024
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Juli 2024 abgeschlossen.
EinkommensteuerNeues zur Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei beruflicher Tätigkeit in der eigenen Wohnung
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, die im Privathaushalt erbracht werden, gewähren § 35a Abs. 2 und 3 EStG eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 Prozent der Lohnaufwendungen. Gehen Sie Ihrer beruflichen Tätigkeit von zuhause aus nach, entsteht eine Konkurrenz zum Abzug der Dienst- oder Handwerkerleistungen als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten. In diesem Konkurrenzverhältnis haben sich durch die neuen gesetzlichen Regeln zum häuslichen Arbeitszimmer und der Tagespauschale Veränderungen ergeben. SSP stellt sie vor. |
AUSGABE: SSP 7/2024, S. 4 · ID: 50042945
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion