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Umsatz-/VorsteuerJStG 2024 reformiert Vorsteuerabzug ab 2028: Vorsicht vor allem bei der Ist-Besteuerung

Abo-Inhalt 02.12.2024 7 Min. Lesedauer

| Bislang kommt es für den Vorsteuerabzug nicht darauf an, ob der Unternehmer, der die Lieferung oder sonstige Leistung ausführt, die Soll- oder Ist-Besteuerung anwendet. Das ändert sich ab 2028 grundlegend. Denn ab da wird für den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs in § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG unterschieden, ob der leistende Unternehmer die Soll- oder die Ist-Besteuerung anwendet und ob es sich um eine Anzahlungsrechnung handelt. |

Ausgabe: 12/2024, S. 17 · ID: 50248066

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