EinkommensteuerGrundfreibetrag und Kinderfreibetrag: Beide steigen rückwirkend ab 01.01.2024
| Das BVerfG fordert, dass das Existenzminimum jederzeit steuerfrei gestellt werden muss. Deshalb sind die Höhe des Grund- und des Kinderfreibetrags laufend zu überprüfen. Die Überprüfung erfolgt alle zwei Jahre durch den „Existenzminimumbericht“. Für das Jahr 2024 sind die Freibeträge zwar schon mittels Inflationsausgleichsgesetz vom 08.12.2022 erhöht worden, es hat sich aber herausgestellt, dass die Anhebung zu gering bemessen war. Folglich musste der Gesetzgeber nochmal nachbessern. |
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AUSGABE: SSP 12/2024, S. 2 · ID: 50247661