UmsatzsteuerKleinunternehmer goes international: JStG 2024 bringt grundlegende Reformen – auch national
| Eine EU-Richtlinie hat alle Mitgliedstaaten verpflichtet, ihre Kleinunternehmerregelungen anzupassen und zu reformieren. Das Ergebnis: Der Kleinunternehmer wird international. Ab 01.01.2025 erstreckt sich die Kleinunternehmerregelung nicht mehr nur auf das Inland, sondern auch auf den europäischen Binnenmarkt. Damit können auch im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer die deutsche Kleinunternehmerregelung nutzen – und umgekehrt. |
Inhaltsverzeichnis
- So ist der Kleinunternehmer noch bis 31.12.2024 geregelt
 - Ab 2025 gelten neue Schwellenwerte
 - Umsätze werden offiziell steuerfrei
 - Neuer § 19 Abs. 2 UStG regelt Gesamtumsatzberechnung
 - Neuregelung bringt neue Fristen in Sachen Option
 - Ausländischer Unternehmer kann Kleinunternehmer werden
 - „EU-Kleinunternehmer“ darf auch optieren
 - Deutscher Kleinunternehmer darf Steuerfreiheit in EU nutzen
 - Exkurs: E-Rechnungspflicht gilt für Kleinunternehmer nicht
 
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AUSGABE: SSP 12/2024, S. 21 · ID: 50247483