ErbschaftsteuerErbschaft- und Schenkungsteuer: Das JStG 2024 enthält vier spürbare Verbesserungen
| Das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024, Abruf-Nr. 243440) hat auch in puncto Erbschaftsteuer wesentliche Verbesserungen mit sich gebracht. Die Erbfallkostenpauschale ist angehoben worden, die Begünstigung nach § 13d ErbStG auf Immobilien in Drittstaaten ausgedehnt worden, Nachlassverbindlichkeiten bei beschränkter Steuerpflicht sind jetzt anteilig abzugsfähig – und last but not least ist die Steuerstundung für Wohnimmobilien erweitert worden. |
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AUSGABE: SSP 12/2024, S. 10 · ID: 50248103