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20.12.2024

PV-Anlagenbesteuerung§ 3 Nr. 72 S. 1 EStG: Ab 2025 gelten neue Spielregeln – aber nicht für alle Anlagenbetreiber

Abo-Inhalt02.12.20249 Min. Lesedauer
  • 2. Für die verbliebenen PV-Anlagen wird geprüft, ob diese isoliert betrachtet – also ohne 100 kWp-Grenze – die Voraussetzungen des § 3 Nr. 72 S. 1 EStG erfüllen. Alle PV-Anlagen, die nicht unter § 3 Nr. 72 S. 1 EStG fallen (z. B. Freilandanlagen oder Anlagen mit > 30 kWp auf einem Einfamilienhaus), werden nicht für Zwecke der 100 kWp-Grenze berücksichtigt.
  • 3. Die installierte Leistung aller verbliebenen PV-Anlagen wird addiert und mit der Grenze von 100 kWp verglichen. Wird die Grenze eingehalten, sind diese PV-Anlagen gemäß § 3 Nr. 72 S. 1 EStG steuerfrei. Wird die Grenze überschritten, unterliegen diese PV-Anlagen der Besteuerung.

AUSGABE: SSP 12/2024, S. 35 · ID: 50247924

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