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Dez. 2025

>BüroführungVerstoß gegen Fortbildungspflicht kann Ausschluss aus Kammer und Entzug der Bauvorlageberechtigung nach sich ziehen

Leseprobe26.09.2025301 Min. Lesedauer

| In Architekten- und Ingenieurkammern, in denen die Fortbildung eine Berufspflicht ist und kontrolliert wird, kann die Nichtvorweisung entsprechender Fortbildungspunkte zum Ausschluss aus der jeweiligen Kammer führen. Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen klargestellt (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.08.2025, Az. 39 A 834/24, Abruf-Nr. 250292). |

Wichtig | Fortbildungspunkte können Sie auch bei Veranstaltungen des IWW Institut erwerben. Aktuell z. B. beim ersten „Lph 8-Kongress“ am 28.01.2026 in Würzburg, der in Präsenz und per Streaming angeboten wird: https://www.lph8-kongress.de/.

AUSGABE: PBP 12/2025, S. 4 · ID: 50566262

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