Dez. 2025
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>Öffentliche AufträgeVgV-Ausschreibungen: Ab 2026 gilt ein niedrigerer Schwellenwert
Leseprobe07.11.2025304 Min. Lesedauer
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Ab 01.01.2026 gelten neue Schwellenwerte
| Die Schwellenwerte, ab denen öffentliche Aufträge nach den EU-Vergaberichtlinien ausgeschrieben werden müssen, sinken zum 01.01.2026 leicht. Mit den Verordnungen vom 22.10.2025 gelten ab Januar 2026 folgende Schwellenwerte: |
Anwendungsbereich | Bis 31.12.2025 | Ab 01.01.2026 |
Klassische Richtlinie (2014/24/EU) | ||
Bauleistungen | 5.538.000 Euro | 5.404.000 Euro |
Liefer-/Dienstleistungen
| 143.000 Euro 221.000 Euro | 140.000 Euro 216.000 Euro |
AUSGABE: PBP 12/2025, S. 2 · ID: 50615246
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