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Dez. 2025

>Öffentliche AufträgeBewerbung bei mehreren VgV-Verfahren: Sie müssen Kapazitäten nicht auf den einzelnen Auftrag aufteilen

Abo-Inhalt24.11.2025306 Min. Lesedauer

| Als Bieter müssen Sie grundsätzlich erst zum Zeitpunkt der Auftragsausführung und nicht bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe oder der Zuschlagserteilung über die erforderlichen Mittel und Kapazitäten für die Auftragsausführung verfügen. Das hat die Vergabekammer (VK) Thüringen in einer erst jetzt veröffentlichten Entscheidung aus 2023 klargestellt. |

Die VK weiter: Für die Eignung des Bieters ist grundsätzlich nur erforderlich, dass belastbare Umstände vorliegen, die mit Blick auf den zukünftigen Zeitpunkt der Leistungserbringung die Annahme rechtfertigen, der Bieter sei in der Lage, die zur Auftragsausführung erforderlichen Mittel und Kapazitäten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dem steht nicht entgegen, dass der Bieter dieselben Mittel und Kapazitäten in einem parallelen Vergabeverfahren angeboten hat (VK Thüringen, Beschluss vom 07.02.2023, Az. 5090-250-4003/398, Abruf-Nr. 251238).

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AUSGABE: PBP 12/2025, S. 2 · ID: 50632362

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