Dez. 2025
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>BuchführungVom richtigen Umgang mit E-Rechnungen: PBP erläutert Neuerungen aus BMF-Schreiben vom 15.10.2025
Abo-Inhalt23.11.2025170 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
Fehlerhafte E-Rech-
nungen erkennen und berichtigen
| Seit dem 01.01.2025 ist es mit der E-Rechnung ernst. Auch Planungsbüros müssen E-Rechnungen zumindest empfangen können. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium (BMF) das „E-Rechnungs-Einführungsschreiben“ aus 2024 aktualisiert. |
PBP hat auch das neue Schreiben (vom 15.10.2025, Az. III C 2 – S 7287-a/00019/007/243, Abruf-Nr. 251120) analysiert und in einem mehrseitigen Beitrag aufgearbeitet. Es geht darin vor allem darum, wie man fehlerhafte E-Rechnungen erkennt und dann berichtigt. Den Beitrag finden Sie auf pbp.iww.de → Abruf-Nr. 50625065.
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AUSGABE: PBP 12/2025, S. 2 · ID: 50632401
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