>LiquiditätVerzugszinsen bei Kündigungsvergütung: LG gewährt neun Prozentpunkte über Basiszinssatz
| Die Kündigungsvergütung für nicht erbrachte Leistungen ist eine Entgeltforderung und daher mit neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz im Verzug und während der Rechtsanhängigkeit zu verzinsen. Diese planerfreundliche Auffassung vertritt das LG Koblenz. PBP stellt Ihnen Fall und Entscheidung vor. |
Darum ging es beim LG Koblenz
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AUSGABE: PBP 12/2025, S. 10 · ID: 50603701