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Einkommensteuer„Wohn-Riester“: Ist von verstorbener Frau geerbter Vertrag „wohnungswirtschaftlich“ nutzbar?

Abo-Inhalt29.02.20242 Min. Lesedauer

| Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Wer einen Riester-Vertrag bespart, kann sich im Alter eine Rente auszahlen lassen oder das Kapital dazu nutzen, um Immobiliendarlehen zu tilgen („Wohn-Riester“). Immer wieder landen Wohn-Riester-Fälle vor Gericht. Der jüngste Fall betraf einen Ehemann, der von seiner verstorbenen Frau deren Wohnung nebst Darlehensvertrag geerbt hatte und das Darlehen mittels ebenfalls geerbtem „Wohn-Riester“ tilgen wollte. |

Um diesen Fall ging es vor dem FG Berlin-Brandenburg

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AUSGABE: SSP 3/2024, S. 19 · ID: 49919353

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