SonderausgabenBonusleistungen der gesetzlichen Krankenkassen: 150-Euro-Grenze ist nun gesetzlich verankert
| Reduzieren Bonusleistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen i. S. v. § 65a SGB V als Beitragsrückerstattung den Sonderausgabenabzug? Über diese Frage mussten Finanzgerichte und BFH in der Vergangenheit oft entscheiden. Weil gefühlt jeder Fall anders war, hat das BMF eine Vereinfachung verkündet. Die hat der Gesetzgeber mit § 10 Abs. 2b S. 2 und 3 EStG nun ins Gesetz überführt. |
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AUSGABE: SSP 12/2024, S. 13 · ID: 50248204