Dez. 2024
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PV-Anlagenbesteuerung§ 3 Nr. 72 S. 1 EStG: Ab 2025 gelten neue Spielregeln – aber nicht für alle Anlagenbetreiber
Abo-Inhalt02.12.20243926 Min. Lesedauer
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| Eigentlich sollte man meinen, dass aus dem Thema „Besteuerung von PV-Anlagen“ die Luft raus ist. Denn bereits zum 01.01.2022 wurde mit § 3 Nr. 72 EStG eine Steuerbefreiung eingeführt, die für die meisten Anlagen gilt. Doch diese ist nicht nur kompliziert, sondern es bestehen auch Unklarheiten bei der gewählten Formulierung. Deswegen hat der Gesetzgeber im Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024, Abruf-Nr. 243440) nachgebessert. Die Folge: Für nach dem 31.12.2024 angeschaffte, in Betrieb genommene oder erweiterte PV-Anlagen gelten neue Regeln. |
Inhaltsverzeichnis
- Die bisher in § 3 Nr. 72 EStG verankerte Steuerbefreiung
- Die drei Praxisprobleme beim bisherigen Gesetzeswortlaut
- Das bringt die Neuregelung durch das JStG 2024
- Das sind die drei konkreten Auswirkungen für die Praxis
- Ab wann können Sie die Neuregelung nutzen?
- Neue Gesetzeslage durch aktives Handeln nutzen
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AUSGABE: SSP 12/2024, S. 35 · ID: 50247924
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