Logo IWW
Login
0931 4170-472HilfeFeedback
SSPSteuern sparen professionell

PV-Anlagenbesteuerung§ 3 Nr. 72 S. 1 EStG: Ab 2025 gelten neue Spielregeln – aber nicht für alle Anlagenbetreiber

Abo-Inhalt 02.12.2024 9 Min. Lesedauer

Beispiel 2

Malte betreibt nur eine PV-Anlage. Diese hat er 2024 auf einem Dreifamilienhaus installiert. Die installierte Leistung beträgt 50 kWp.
Lösung: Besteht eine Gewinnerzielungsabsicht, unterliegt der Gewinn der PV-Anlage der Besteuerung. § 3 Nr. 72 S. 1 EStG findet keine Anwendung. Denn weil die PV-Anlage bereits vor dem 01.01.2025 angeschafft und in Betrieb genommen wurde, gilt für die Steuerbefreiung die Grenze von 15 kWp je Einheit – und das sind in der Summe 45 kWp. Diese Grenze wird mit 50 kWp überschritten. Die Steuerpflicht gilt dabei nicht nur für 2024, sondern auch für 2025 ff.

Abwandlung zu Beispiel 2

Malte installiert die PV-Anlage erst im Jahr 2025.
Lösung: Nun unterliegt die PV-Anlage der neuen Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 S. 1 EStG. Denn weil die PV-Anlage nach dem 31.12.2024 angeschafft und in Betrieb genommen wurde, gilt die Grenze von 30 kWp je Einheit – und das sind in der Summe 90 kWp. Diese Grenze wird mit 50 kWp eingehalten.

Ausgabe: 12/2024, S. 35 · ID: 50247924

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Hinweis
Teilen
PDF
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...

Heft-Reader

2024

Bildrechte