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SonderausgabenKinderbetreuung: Ab 2025 können Sie mehr Kosten steuermindernd geltend machen

Abo-Inhalt 02.12.2024 6 Min. Lesedauer

| Betreuen Sie Ihre Kinder nicht nur selbst, sondern beauftragen Sie damit auch weitere Personen, können Sie die Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben geltend machen. Bisher waren 2/3 der Aufwendungen abzugsfähig, maximal 4.000 Euro pro Kind. Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 gelten diese Grenzen nicht mehr – sie wurden angehoben. |

Ausgabe: 12/2024, S. 5 · ID: 50247301

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