Logo IWW
Login
0931 4170-472HilfeFeedback
SSPSteuern sparen professionell

Pflege- und Betreuungsleistungen§ 35a EStG: Ab 2025 gibt‘s die Steuerermäßigung für Pflegekosten nur mit Rechnung und Überweisung

Abo-Inhalt 02.12.2024 2 Min. Lesedauer

| Für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie eine Steuerermäßigung beantragen. Allerdings nur dann, wenn Sie für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten und diese unbar bezahlt haben. Doch gelten diese Anforderungen auch für Pflege- und Betreuungsleistungen? Der BFH sagt „nein“. Weil das dem Gesetzgeber offenbar nicht passte, hat er nun das Gesetz geändert. |

BFH: Nachweispflichten gelten nicht für Pflege- und Betreuungsleistungen

Ausgabe: 12/2024, S. 8 · ID: 50247218

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Hinweis
Teilen
PDF
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...

Heft-Reader

2024

Bildrechte