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UmsatzsteuerVerkauf von Kunstgegenständen und Sammlerstücken: Steuersatz sinkt 2025 auf sieben Prozent

Abo-Inhalt 02.12.2024 2 Min. Lesedauer

| Antiquitätenhändler verkaufen regelmäßig Kunstgegenstände und Sammlungsstücke an Privatpersonen. Weil für diese Käufer die Umsatzsteuer zu einer absoluten Belastung führt, drückt der Umsatzsteuersatz die Nettomarge des Händlers. Doch Antiquitätenhändler und Co. können aufatmen. Ab 2025 gilt für Kunstgegenstände und Sammlungsstücke nämlich wieder der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent. |

Das Hin und Her bei der Umsatzsteuer

Ausgabe: 12/2024, S. 30 · ID: 50248134

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