Mai 2024
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PV-AnlagenPV-Anlage einer Wohnungseigentümergemeinschaft: Ist die Entnahme zum Nullsteuersatz möglich?
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| Während bis zum 31.12.2022 auf alle PV-Anlagen 19 Prozent Umsatzsteuer anfiel, gilt für die meisten danach installierten Anlagen der neue Nullsteuersatz (§ 12 Abs. 3 UStG). Um bei „Altanlagen“ die künftige Umsatzsteuerbelastung zu reduzieren, überlegen viele Betreiber, die Anlage aus dem Unternehmen zum Nullsteuersatz zu entnehmen. So wird die Besteuerung unentgeltlicher Wertabgaben vermieden. Ein SSP-Leser fragt, ob das auch geht, wenn eine PV-Anlage von einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) betrieben wird. |
AUSGABE: SSP 5/2024, S. 20 · ID: 49960046
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