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Doppelte HaushaltsführungUpdate „Angemessene Zweitwohnung“: Neues vom BFH zur 1.000 Euro-Grenze
Abo-Inhalt 25.04.2024 4 Min. Lesedauer
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| Liegt eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung vor, können Sie neben Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Umzugskosten auch Kosten für die Zweitwohnung steuerlich absetzen. Seit 2014 gilt hier eine 1.000 Euro-Grenze im Monat. Aber was gilt fürs Ausland? Und fallen die Kosten für einen separat angemieteten Stellplatz sowie die Zweitwohnungsteuer unter die 1.000 Euro-Grenze? Zwei der Fragen hat der BFH mittlerweile beantwortet; über eine muss er noch befinden. |
AUSGABE: SSP 5/2024, S. 8 · ID: 50006288
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