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WerbungskostenVerlorener Prozess um Arbeitszimmer: FG Münster bejaht WK-Abzug der Prozesskosten
Abo-Inhalt 05.03.2024 2 Min. Lesedauer
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| Vor das Finanzgericht ziehen lohnt sich. Das hat der jüngste Rechenschaftsbericht des BFH ergeben. 49 Prozent der Revisionen waren in 2023 nämlich erfolgreich. Doch selbst wenn man verliert, „ist nicht alles verloren“. Dann winkt zumindest der Werbungskostenabzug der Prozesskosten. Das hat das FG Münster in einem Prozess um die Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers festgestellt. |
Darum ging es beim FG Münster
AUSGABE: SSP 5/2024, S. 10 · ID: 49950142
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