Beweisgebühr
Bei weniger als drei Beweisterminen gibt es keine Zusatzgebühr
Die Zusatzgebühr nach Nr. 1010 VV RVG kann der Anwalt nur abrechnen, wenn in mindestens drei gerichtlichen Terminen Sachverständige oder Zeugen vernommen worden sind. Waren es weniger, kann die Gebühr selbst dann nicht verlangt werden, ...