Auslagen
Kostenschuldner der Aktenversendungspauschale ist der Prozessbevollmächtigte
Warum muss es noch solche Entscheidungen geben? Das OVG Münster musste sich nämlich noch einmal mit der Frage befassen, wer die Kosten für die Versendung der Akten in die Kanzleiräume eines Prozessbevollmächtigten schuldet (19.1.24, 10 E ...