Gesetzliche Gebühren
Die Zusatzgebühr fällt für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen an
Die Gebühr nach Nr. 1010 VV RVG soll in bestimmten Ausnahmen Ausfälle kompensieren, die mit dem Wegfall der früheren Beweisgebühr nach der BRAGO durch das 2. KostRMoG entstanden sind: Der mit besonders umfangreichen Beweisaufnahmen ...