Gesetzgebung
Das ist der Anwendungsbereich des neuen § 10 RVG
Durch das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz ist zum 17.7.24 § 10 Abs. 1 S. 1 RVG wie folgt neu geregelt worden: „Der Rechtsanwalt kann die Vergütung nur aufgrund einer von ihm oder auf seine Veranlassung dem Auftraggeber ...