JGG-Verfahren
Angeklagter kann von Kosten verschont bleiben
RVGprof
Leseprobe
13.12.2024
3687 Min. Lesedauer
Das JGG sieht in § 74 JGG die Möglichkeit vor, von der Auferlegung der Kosten des Verfahrens auf den Angeklagten abzusehen (LG Münster, 24.1.24, 1 Qs 4/24, Abruf-Nr. 245162).