Verwaltungsprozess
Auch bei Anwaltszwang können Prozessbeteiligte selbst Beschwerde gegen Gerichtskostenansatz einlegen
Die Prozessbeteiligten können selbst gegen den Gerichtskostenansatz der Gerichtskasse Rechtsmittel einlegen – auch wenn Anwaltszwang besteht (OVG Lüneburg 28.5.24, 14 OA 79/24, Abruf-Nr. 242525).