Kostengrundentscheidung
Hauptsacheentscheidung lässt Kostenbeschluss im selbstständigen Beweisverfahren wegfallen
Ein Kostenbeschluss nach § 494a Abs. 2 ZPO fällt weg, wenn im späteren Hauptsacheverfahren eine davon abweichende Kostengrundentscheidung getroffen wird. Dies gilt auch, wenn die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens betroffen ...