Kostenfestsetzung
Bei Aufruf der Sache trotz Antrags- oder Klagerücknahme entsteht eine Terminsgebühr
Auch wenn eine Sache trotz Klagerücknahme aufgerufen wird, weil das Gericht von der Rücknahme keine Kenntnis hatte, entsteht für den anwesenden Verfahrensbevollmächtigten die Terminsgebühr (OLG Frankfurt 9.5.23, 6 WF 53/23, Abruf-Nr. ...