Gerichtskosten
Beklagter kann Einwendungen gegen Gerichtskosten in der Kostenfestsetzung erheben
Die Befugnis, sich mit der Gerichtskostenerinnerung gegen den Kostenansatz zu wehren, steht nur dem zu, der in der angegriffenen Kostenrechnung als Kostenschuldner i. S. d. § 66 Abs. 1 S. 1 GKG ausgewählt und in Anspruch genommen worden ...