Auslagen
Bei zulässiger Wahl des auswärtigen Gerichtsstands werden die Reisekosten erstattet
Steht dem Kläger nach § 35 ZPO ein Wahlrecht zwischen dem Gerichtsstand an seinem Wohnsitz und einem auswärtigen Gerichtsstand zu, sind seine Reisekosten sowie die seines Anwalts nach Ansicht des OLG Celle erstattungsfähig, wenn er den ...