Zwangsversteigerung
Vergütung des Zustellungsvertreters richtet sich nicht nach RVG
RVGprof
03.08.2024
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Wenn in Zwangsversteigerungsverfahren Schriftsätze des Gerichts nicht an Beteiligte zugestellt werden können, bestellt das Gericht in der Regel einen sog. Zustellungsvertreter. Mit dessen Hilfe soll das Verfahren zügig durchgeführt werden.