Fernabsatzrecht
Mehrstufiger Anwaltsvertrag ist kein einheitlicher Fernabsatzvertrag
Ein mehrstufiger Vertrag, bei dessen Abschluss nicht ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet wurden, kann nicht nach den Regeln über Fernabsatzverträge widerrufen werden (AG Mannheim 23.6.23, 17 C 1517/23, Abruf-Nr. 239043).