Terminsgebühr
Für einen „Nurprotokollierungsvergleich“ gibt es keine Terminsgebühr
Wenn im Termin nur ein Vergleich über nicht rechtshängige Ansprüche protokolliert wird, entsteht keine Terminsgebühr nach Nr. 3104 Abs. 3 VV RVG. Legt der Anwalt jedoch dar, dass es schon vorher Gespräche über eine gütliche Einigung ...