Kostenfestsetzung
Kostentragungspflicht des einen Streitgenossen kann Umsatzsteuer der anderen ausschließen
Trägt im Innenverhältnis ein zum Vorsteuerabzug berechtigter Streitgenosse allein die gesamten Kosten, kann nach Ansicht des OLG Hamburg für die weiteren Streitgenossen keine Umsatzsteuer festgesetzt werden.