Bußgeldverfahren
Auslagen: Willkürliche Erwägungen sind grobes prozessuales Unrecht
Wird das Bußgeldverfahren nach § 47 Abs. 2 OWiG eingestellt, steht dem Gericht Ermessen auch hinsichtlich der Entscheidung über die notwendigen Auslagen des Betroffenen zu. Dabei gilt hinsichtlich der notwendigen Auslagen des Betroffenen ...