Kostenfestsetzung
Ohne Anhörung geht es auch hier nicht
Rechtsstaatliche Grundsätze gebieten es, den Bürger vor jeder ihn belastenden staatlichen Maßnahme anzuhören. Das gilt auch im Kostenfestsetzungsverfahren bei vermeintlich einfachen Sachverhalten (KG 18.3.24, 5 W 34/24, Abruf-Nr. 242957).