Angelegenheitsbegriff
Bei Verfahrensunterbrechung durch Insolvenz bleibt die Angelegenheit dieselbe
Mit der stetig wachsenden Zahl der Insolvenzen geht das Problem einher, ob ein nach § 240 ZPO unterbrochenes gerichtliches Verfahren nach dem Ende der Unterbrechung nach mehr als zwei Kalenderjahren zu neuen Vergütungsansprüchen führt. ...