Streitwertecke
Zum Gegenstandswert der Einziehung für die zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 4142 VV RVG
Der Gegenstandswert für die Einziehung richtet sich nach dem objektiven wirtschaftlichen Interesse des Angeklagten an der Abwehr der Anordnung. Insofern kommt der Anklageschrift grundsätzlich erhebliche Bedeutung zu, wenn sich diese zur ...