Einziehung
Außergerichtliche Beratung zur formlosen Einziehung löst Verfahrensgebühr aus
Berät der Rechtsanwalt seinen Mandanten außergerichtlich dahin gehend, dass dieser einer formlosen Einziehung zustimmt, löst dies die Verfahrensgebühr nach Nr. 4142 VV RVG aus (LG Bonn 22.11.23, 65 Qs 19/23, Abruf-Nr. 239147).