Kostenfestsetzung
Bei Aufruf der Sache trotz Antrags- oder Klagerücknahme entsteht eine Terminsgebühr
RVGprof
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11.06.2024
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Auch wenn eine Sache trotz Klagerücknahme aufgerufen wird, weil das Gericht von der Rücknahme keine Kenntnis hatte, entsteht für den anwesenden Verfahrensbevollmächtigten die Terminsgebühr (OLG Frankfurt 9.5.23, 6 WF 53/23, Abruf-Nr.